Die Europace-Mitarbeiter verdienen Schutz. Den Schutz vor Covid und den Schutz der eigenen Entscheidung. – Ein Kommentar von Stefan Münter

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) ist da und ich freue mich. Ich freue mich darüber, dass sie uns Menschen im Unternehmen die Wahl lässt. Die Wahl, ob wir ins Home Office wollen. Mir als Unternehmer lässt sie keine Wahl. Ich muss mich damit auseinandersetzen und ich darf ein Angebot machen. Und ich bin stolz darauf, dass es uns bei Europace, wie auch bei Hypoport, an so vielen Stellen leicht fällt: das Angebot für so viele, zu wählen, wo sie arbeiten wollen.

§2.4 Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.

Als Mitglied der Hypoport ONE Family versuchen wir dabei vorbildlich zu sein. Unsere Hygienekonzepte in den Gebäuden, das zur Verfügung stellen von Schutzmasken, die hohe Verbundenheit mit dem Schutz der Menschen bei Hypoport und deren Gesundheit, die schnelle Reaktion auf neue Ereignisse – unsere Robustheit in Zeiten hoher Dynamik und auch die Anerkennung der Angst vor einer Ansteckung: vorbildlich. Mein Dank gilt allen Kollegen in den Corona-Gremien bei Hypoport und bei uns im Unternehmen, die diese Zeiten aktiv für uns alle gestalten.

Als verantwortlicher Unternehmer lässt mir die neue Verordnung nicht nur keine Wahl. Ich werde auch stärker in die Pflicht genommen, in die Pflicht, betriebsnotwendige Zusammenkünfte auf ein Minimum zu reduzieren.

(§2.3 Betriebsbedingte Zusammenkünfte mehrerer Personen sind auf das betriebsnotwendige Minimum zu reduzieren und nach Möglichkeit durch die Verwendung von Informationstechnologie zu ersetzen. Können solche betriebsnotwendigen Zusammenkünfte nicht durch Informationstechnologie ersetzt werden, so hat der Arbeitgeber durch andere geeignete Schutzmaßnahmen den gleichwertigen Schutz der Beschäftigten sicherzustellen, insbesondere durch Lüftungsmaßnahmen und geeignete Abtrennungen zwischen den anwesenden Personen.)

Ich lese dort verschiedenes heraus. Zum einen: Ich trage als Unternehmer die Verantwortung für unsere Definition eines betriebsnotwendigen Minimums. Dabei hilft mir unsere Rechtsabteilung, Recherche und meine persönliche Einschätzung, für die ich verantwortlich gemacht werden kann. Ich als Unternehmer habe die Deutungsverantwortung. Und zugleich ist klar formuliert: kann ich Zusammenkünfte nicht vermeiden, muss ich Maßnahmen ergreifen.

Wir diskutieren nicht nur bei Europace, vielmehr bei ganz Hypoport und vermutlich in vielen Unternehmen intensiv zum Schutz unserer Mitarbeitenden. Und ich möchte gerne dazu einen Beitrag leisten und deutlich machen, für was wir stehen können, möchte motivieren, so schwer diese Zeiten für so viele unter uns sind, achtsam auf die Stakeholder in den Dialog zu schauen und die unterschiedlichen Positionen zu integrieren. Ich selbst kann das nur für Europace. Und ich möchte genau das hier aus meiner Perspektive tun:

Wir als Unternehmer in der Verantwortung für Europace wollen Schutz bieten. Schutz zu Hause und Schutz am Arbeitsplatz. Einen Schutz, den wir bis heute zum Angebot machen. Einen Schutz, bei dem Menschen eine Entscheidung treffen dürfen, ob sie ihn annehmen. Wir haben uns bei Europace schon vor langer Zeit entschieden dazu aufzurufen, bitte zu Hause zu bleiben. Es ist ein Aufruf im Kontext unserer gesellschaftlichen Verantwortung. Und die gleiche Verantwortung bedeutet für mich auch anzuerkennen, dass es eine Wahl gibt.

Für mich gehört zu einem betriebsnotwendigen Minimum auch, für unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einzustehen, die bei all den Angeboten zu Hause zu bleiben, eine eigene Entscheidung treffen wollen. Eine Entscheidung, die aus vielen Gründen, wie der eigenen psychischen Gesundheit, wichtigen persönlichen Gründen, oder aus privater Notwendigkeit heraus sich in den geschützten Raum unserer Büros begeben wollen, getroffen werden kann.

Ich möchte als Unternehmer einen solchen Raum zu Verfügung stellen. Für mich gehört zu einem betriebsnotwendigen Minimum auch die psychische Gesundheit unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Und dazu zählt, nicht nur ihre eigenen Entscheidungen anzuerkennen, sondern ihnen diese auch bestmöglich zu gestalten. Das empfinde ich als wertvolle Verantwortung, gerade im Kontext der aktuellen Situation.

Für mich gilt nach wie vor, was wir bei Europace zuletzt am 14.12.2020 zur aktuellen Handlungsempfehlung erhoben haben: “Bleibt zu Hause, wenn ihr könnt. Wenn ihr selbst zu der Bewertung kommt, dass ihr das nicht könnt, schützen wir euch, so gut es geht. Wir schützen euch nicht vor euch selbst. Wir schützen euch in unserem Verantwortungsraum.”

Dafür stehen wir ein und genau das lese ich auch aus den aktuellen Arbeitsstättenregeln heraus. Die Menschen, für die wir Verantwortung tragen, haben die Wahl und wir schaffen die Bedingungen dafür. Als Europace und als Hypoport ONE Family. Darauf bin ich stolz!

Stefan Münter, Vorstand und Co-CEO der Europace AG

Stefan Münter, Vorstand und Co-CEO der Europace AG