Frank Rottenbacher, Vorstand GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG

Seit dem 21.03.2016 ist die Wohnimmobilienkreditrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Im Klartext heißt das: der §34i GewO und die dazugehörige Verordnung (ImmVermV) sind in Kraft und müssen bereits befolgt werden.

Auch wenn gerade die Fragen rund um die §34 i Erlaubnisbeantragung im Vordergrund stehen, so muss klar erkannt werden: Das Gesetz gilt und alle neuen Vorschriften sind bereits anzuwenden.

Tipp: Welche (neuen) Anforderungen das Gesetz seit dem 21.03.2016 an den Immobiliardarlehensvermittler hat, kann hier einfach und kostengünstig in einem Online-Training erlernt werden: www.fit-fuer-ida.de
Die Übergangsfrist für die Beantragung der §34i Erlaubnis endet am 20.03.2017. Ab dem 21.03.2017 muss der Vermittler von Immobiliardarlehen im Besitz der §34i Erlaubnis sein, sonst darf er nicht mehr weiter vermitteln. Beantragt er seine §34i Erlaubnis innerhalb dieser Übergangsfrist, so muss er seine persönliche Zuverlässigkeit sowie seine geordneten Vermögensverhältnisse nicht noch einmal nachweisen. Die werden ihm anerkannt. Bleiben somit noch der erforderliche Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung  (460 TEUR pro Schadensfall, kumuliert p.a. 750 TEUR) sowie der Nachweis der Sachkunde.

Der Nachweis der Sachkunde kann über drei Wege erfolgen.

Nachweis einer anerkannten Qualifikation
  • s. § 4 ImmVermV, z.B.
    Bankkaufmann (IHK)
    Fachwirt für Finanzberatung etc.
Alte Hasen Regel
  • § 34c Erlaubnis ununterbrochen seit 21.03.2011
  • lückenlose Vermittlertätigkeit seit 21.03.2011 (Nachweis über Provisionsabrechnungen / Arbeitszeugnisse, wahrscheinlich mind. 3 pro Jahr)
neue § 34i IHK-Sachkundeprüfung
  • Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung (IHK)
  • ab Juni 2016

Wer somit weder eine der in § 4 ImmVermV anerkannten Qualifikationen nachweisen kann, noch die Anforderungen an einen Alten Hasen erfüllt, der ist aufgefordert, die neue IHK Sachkundeprüfung abzulegen. Für seine Vorbereitung findet der Vermittler bei GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG den perfekten Partner für seine Vorbereitung. Mit der Erfahrung aus der Vorbereitung auf über 16.000 IHK Sachkundeprüfung (§§ 34d und 34f) ist auch für die § 34i Intensiv-Lehrgänge ein optimales Angebot für Vermittler und Berater geschaffen worden: Sei es mit der Online-V@riante mit Live-Dozenten in virtuellen Schulungsräumen. Oder mit der Klassik-Variante mit Präsenz-Seminaren. Beide mit starker eLearning-Begleitung (großer Fragenpool, Prüfungssimulationen). Abgerundet wird das Angebot durch die myTraining Variante für wirkliche Profis, die schon alles wissen, sich daher nur gezielt auf die IHK-Prüfung vorbereiten möchten. Ein Vergleich der drei Lehrgangsformen finden Sie online.