Seit dem 21.03.2016 ist die Wohnimmobilienkreditrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Im Klartext heißt das: der §34i GewO und die dazugehörige Verordnung (ImmVermV) sind in Kraft und müssen bereits befolgt werden.
Auch wenn gerade die Fragen rund um die §34 i Erlaubnisbeantragung im Vordergrund stehen, so muss klar erkannt werden: Das Gesetz gilt und alle neuen Vorschriften sind bereits anzuwenden.
Der Nachweis der Sachkunde kann über drei Wege erfolgen.
Nachweis einer anerkannten Qualifikation
- s. § 4 ImmVermV, z.B.
Bankkaufmann (IHK)
Fachwirt für Finanzberatung etc.
Alte Hasen Regel
- § 34c Erlaubnis ununterbrochen seit 21.03.2011
- lückenlose Vermittlertätigkeit seit 21.03.2011 (Nachweis über Provisionsabrechnungen / Arbeitszeugnisse, wahrscheinlich mind. 3 pro Jahr)
neue § 34i IHK-Sachkundeprüfung
- Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung (IHK)
- ab Juni 2016
Wer somit weder eine der in § 4 ImmVermV anerkannten Qualifikationen nachweisen kann, noch die Anforderungen an einen Alten Hasen erfüllt, der ist aufgefordert, die neue IHK Sachkundeprüfung abzulegen. Für seine Vorbereitung findet der Vermittler bei GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG den perfekten Partner für seine Vorbereitung. Mit der Erfahrung aus der Vorbereitung auf über 16.000 IHK Sachkundeprüfung (§§ 34d und 34f) ist auch für die § 34i Intensiv-Lehrgänge ein optimales Angebot für Vermittler und Berater geschaffen worden: Sei es mit der Online-V@riante mit Live-Dozenten in virtuellen Schulungsräumen. Oder mit der Klassik-Variante mit Präsenz-Seminaren. Beide mit starker eLearning-Begleitung (großer Fragenpool, Prüfungssimulationen). Abgerundet wird das Angebot durch die myTraining Variante für wirkliche Profis, die schon alles wissen, sich daher nur gezielt auf die IHK-Prüfung vorbereiten möchten. Ein Vergleich der drei Lehrgangsformen finden Sie online.